







 | | Hans-Otto Burschel, Amtsgericht Bad Salzungen Der emotionale Missbrauch des Scheidungskindes, >>> zum Text Textauszug: Die radikalste Form des emotionalen Missbrauchs ist zweifelsohne die „Abspaltung“. Besuchskontakte werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert. Der andere Elternteil wird aus dem Leben des Kindes von einem auf den anderen Tag verbannt. Er verschwindet aus dem eigenen Leben wie auch aus dem Leben des Kindes, er ist „für uns gestorben“. Die Sehnsucht und die Neugier des Kindes nach dem anderen Elternteil wird unter Hinweis auf das Böse, Unberechenbare und Schlechte in dem anderen (er hat uns verlassen), solange unterdrückt bis auch das Kind das Erzählte verinnerlicht hat und den anderen Elternteil ebenfalls abspaltet. |