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| Fachgespräch im Arbeitskreis Familienpsychologie
Teilnehmer
Wilbers: Wir wollten zur Einstimmung zunächst einmal fragen, wie wird man Psychologe, wie kommt man auf die Idee, Psychologie zu studieren und weshalb sind Sie Gutachter geworden?
Wie wird man Gutachter?
Ritter: Es gibt wahrscheinlich so viele Wege, Psychologe zu werden, wie es Psychologen gibt. Ich kann über meinen Weg und meine Zeitumstände etwas erzählen. Ich bin in den 70er Jahren weitgehend geprägt worden in der gymnasialen Oberstufe, in der die sozialwissenschaftlichen Fächer, zu denen ich jetzt Psychologie auch zähle, sehr populär und interessant waren, breit ausgestaltet waren, mit dem Angebot Soziologie, Zusatzkurse Psychologie, Gesellschaftslehre. Es war ein vielfältiges Angebot, das ich auch aufgenommen habe und es gab viele Lehrer, die in Frankfurt studiert haben, auch im Zuge der 68er-Bewegung geprägt waren und diese Inhalte in den Schulunterricht mit eingebracht haben. Es gab damals viele Arbeitsgruppen, die sich mit Psychologie beschäftigt haben und die mich entsprechend auch interessiert haben.
Es waren damals die Fragestellungen: Wird man heiraten oder wird man in einer Wohngemeinschaft leben, wird man feste Beziehungen haben oder wechselnde Partnerschaften haben? Es waren meine Interessenschwerpunkte um Aufklärung und Emanzipation gesetzt.
Es gab einige Psychoanalytiker als Dozenten im Studium, die Seminare angeboten haben, Vorträge gehalten haben und dann verstärkte sich der Wunsch, diesen Bereich als Zusatzausbildung zu wählen.
Dann folgt die Weiterbildung, die ungefähr der Facharztausbildung entspricht, das sind bei uns im Bereich Psychoanalyse sechs bis acht Jahre Zusatzausbildung an einem privaten Institut für Psychoanalyse. Man kann sich dann entweder freiberuflich niederlassen oder auch in einer Institution arbeiten.
Wilbers: Beginnt diese Zusatzausbildung dann erst nach dem Diplom oder läuft sie parallel zum eigentlichen Studium?
Ritter: Nein, das ist nach dem Diplom. Mindestvoraussetzung ist 2 Jahre Berufstätigkeit, die man nachweisen muss. Dann geht man in die Ausbildung, diese ist berufsbegleitend, sehr zeitintensiv und beinhaltet im Grunde, dass der angehende Psychoanalytiker und Psychotherapeut, der sich mit Beziehungsstrukturen und psychischen Störungen beschäftigen muss, intensiv auch bei sich Selbsterforschung betreibt. Ein wesentlicher Teil der Ausbildung ist diese so genannte Lehranalyse, zukünftige Psychoanalytiker kommen selbst über mehrere Jahre auf die Couch, über mehrere hundert Stunden, und müssen dort mit dem Lehranalytiker ihre eigene Persönlichkeitsstruktur, ihre eigenen seelischen Strukturen erkunden. Daneben gibt es die üblichen Inhalte: Fallbehandlung, Kontrolle von Fallbehandlungen, die Supervisionen, die Theorieseminare abends.
Wilbers: Wie kam es dann dazu, nachdem Sie sich selbständig gemacht haben, dass Sie sich entschlossen, Gutachten zu machen. Gab es ein Erstgutachten, das besonders einschneidend war oder einen besonderen Fall, der Sie dazu geführt hat?
Ritter: Ich muss dazu sagen, es gibt bisher keinen eigenen Ausbildungsweg, Gutachter zu werden. Das ist in der Diskussion, aber das gibt es nicht. Es gibt nicht für einen Psychologen, der Diplom gemacht hat, einen bestimmten Weg oder eine bestimmte Fortbildung, später forensischer Gutachter zu werden, sodass es in der Regel auch keinen Psychologen oder Psychotherapeuten gibt, der ausschließlich für das Familiengericht tätig ist. Sondern Sie werden als Gericht im Grunde Gutachter kennen lernen, die es immer als Teil ihrer Tätigkeit praktizieren, neben universitärer Tätigkeit oder neben psychotherapeutischer Niederlassung.
Die Erziehungsberatungsstelle, in der ich tätig war, hat Anfragen von Gerichten und von Richtern bekommen, ob wir Gutachten für Familiengerichte durchführen können. Das hat die Institution in der Regel abgelehnt, weil man mit der eigentlichen Arbeit mehr als genug zu tun hatte. Und im Grunde auch nicht so richtig wusste, was da auf einen zukommt. Ich bin dann persönlich angesprochen worden und habe Kontakt zu Familiengerichten aufgenommen.
Im Grunde ist dann im Laufe der weiteren Jahre folgendes geschehen: Dass Familienrichter sich untereinander austauschen und dann eine Empfehlung geben, einen bestimmten Gutachter doch mal anzusprechen und es ist der regionale Bereich meiner Begutachtungen gewachsen.
Becker: Eine Anschlussfrage: Wie wirkt sich denn Ihre Tätigkeit als Gutachter auf Ihre eigene Familie aus? Sie müssen ja bei anderen Leuten „reinschauen“, sehr tief. Wirkt sich das bei Ihnen irgendwie aus?
Die Belastung des Gutachters
Ritter: Jede psychologische, sozialpädagogische oder ähnliche Tätigkeit berührt einen sehr in der Persönlichkeit. Weil man in einen sehr engen Kontakt zu Menschen kommt, die Notlagen der Menschen kennen lernt, mit sehr viel Material konfrontiert wird. Im Grunde muss jeder, der in diesem Bereich arbeitet, jeweils eigene Techniken entwickeln, es zu bewältigen. Jeder nimmt etwas davon mit und jeder hat persönliche und professionelle Bewältigungstechniken. Im Bereich Gutachten ist es noch etwas anders als im Bereich Psychotherapie.
Im Feld Gutachten habe ich einen eingeschränkten diagnostischen Auftrag, mir Verhältnisse begrenzt anzuschauen, ich habe keinen primären Auftrag, die Verhältnisse in eine bestimmt Richtung zu korrigieren. Das bietet erstmal die Möglichkeit der Begrenzung. Es ist zeitlich begrenzt im Unterschied zu Therapien, die über Monate oder Jahre laufen, dort ist folglich die persönliche Verstrickung und die Veränderungsmöglichkeit in der Regel höher. Nichtsdestotrotz sind viele Begutachtungen sehr belastend, weil man ja oft aufgewühlte Mitmenschen hat, voller Aggressionen oder Kränkungen, Enttäuschungen.
Es ist hilfreich, dass man Kollegen hat im Freundes- oder Bekanntenkreis, und wir sprechen schon über bestimmte Konfliktsituationen oder was uns bewegt hat. Die professionelle Hilfestellung ist dergestalt, dass ich über viele Jahre innerhalb der psychoanalytischen Ausbildung eine Supervisionsgruppe gehabt habe, in der wir unsere Fälle besprochen haben. Grundsätzlich sehe ich es so, dass jeder in psychosozialen Berufen in der strukturellen Gefahr ist, sich im Helfen zu sehr zu verstricken.
Fortbildung - Supervision
Wilbers: Inwieweit gibt es denn für Gutachter besondere Arten von Fortbildungen in diesem Bereich, dass da speziell etwas angeboten wird? Wir kennen ja solche Organisationen, beispielsweise die GWG, die ein Verbund von Psychologen ist, die wohl auch entsprechende Fortbildung betreiben, oder das Institut Arntzen in Bochum.
Ritter: Es gibt nach meiner Kenntnis nichts bundesweit Organisiertes. Sondern es gibt immer einzelne Angebote, die in solchen Instituten stattfinden. Neulich habe ich das von einem Berliner Institut gesehen. Einzelne Institute bieten begrenzte Fortbildung an. Das liegt aber auch zum Teil daran, was ich vorhin sagte, dass die Sachverständigen nicht ausschließlich gutachterlich tätig sind, sondern ihre berufliche Heimat an anderer Stelle haben. Zum Beispiel in einem psychotherapeutischen Fachverband sind und dort ihre Fortbildungen wahrnehmen. Diese kann ich natürlich über die fachlichen Qualifikationen auch gebrauchen in der Begutachtungstätigkeit. Ich vermute daher, dass viele Gutachter in ihren Heimatberufsverbänden Fortbildung suchen wird oder in den früheren Ausbildungsgruppen und seltener Fortbildungen, die sich ausschließlich auf den Gutachtenbereich beziehen.
Wenn der Psychologe Verhaltenstherapeut oder Psychoanalytiker geworden ist, dann hat er eine eigene abgegrenzte Identität. Er hat dann ein gefestigtes Wissensgebäude, aus dem heraus er dann zusätzlich Gutachten mache.
Becker: Das leitet zu dem nächsten Fragenkomplex über. Ist es denn für Sie überhaupt ein Problem, dass Sie als der Sachverständige nur einen Vorschlag machen und im Grunde genommen nicht voraussagen können, was daraus gemacht wird?
Der Vorschlag und die Folgen
Ritter: Es ist ein Problem der Herangehensweise. Ich bin im psychotherapeutischen Bereich tätig und dort habe ich Behandlungsfreiheit, dort habe ich die Hoheit über meine Praxis. Dort nehme ich die Patientenbehandlung an, die ich möchte, mit den Zielsetzungen, die ich sinnvoll finde, habe motivierte Patienten, verantworte die Behandlung und schließe sie auch ab. Diese Autonomie habe ich im Bereich der Begutachtung nicht. Ich habe eine eingeschränkte Fragestellung, die man vielleicht noch modifizieren kann. Und meine Aufgabe ist lediglich, aus psychologischer Sicht einen Vorschlag zum Sorge- oder Umgangsrecht zu machen, von dem ich hoffe, dass er zumindest teilweise übernommen werden kann. Aber ich habe nicht den Eingriff in einen anderen Bereich, in den juristischen Zweig.
Die Familienrichter haben ein anderes Deutungssystem, sie haben ein anderes Rahmensystem, zum Beispiel höchstrichterliche Rechtsprechung und die Gesetzgebung. Ich habe mein Fachgebiet, sodass ich eine Stimmigkeit im Grunde lediglich in meinem Gebiet entwickeln kann, und wenn ich jetzt auch noch versuche sicherzustellen, dass sich das psychologische Bild gut umsetzt in die juristische Sichtweise, dann gehe ich zu weit. Das führt dazu, dass ich die Beschränkung im Grunde anerkennen muss.
Ich will das einmal konkretisieren. Ich bin jetzt in einigen Verfahren tätig gewesen, in denen es um Pflegekind, Pflegefamilie und Verbleibensanordnung ging. Aus psychologischer Sicht schaue ich jeweils auf die Qualität von Bindung und Beziehung. Ich betrachte nicht nur aktuell greifbare Schädigungen eines Kindes, sondern auch das unbewusste Geschehen in und zwischen den beteiligten Familienmitgliedern. Ich erkenne zum Beispiel einen destruktiven Umgang von Pflegeeltern mit dem Pflegekind, der sich aber noch nicht greifbar in einer äußeren Verwahrlosung oder Vernachlässigung manifestiert, sondern dem Bereich der emotionalen Verwahrlosung zugerechnet werden muss. Es entstehen aus psychologischer Sicht manchmal enorme Bedenken zur Fortsetzung des Pflegeverhältnisses. Ich weiß aber auch, dass die Teile der Rechtsprechung dahin tendieren, wenn ein Pflegekind sehr lange in einer Pflegefamilie ist, den Gesichtspunkt der Kontinuität übermäßig zu betonen. Und Bedenken aus psychologischer Sicht, dass eine grundsätzliche Beziehungsstörung dem Kindeswohl abträglich ist, erscheinen manchmal schwer vermittelbar.
Rolle der Obergerichte
Wilbers: Obwohl ich denke, dass das manchmal vielleicht auch ein bisschen zu sehr überbewertet wird, dass das so eine strikte Größe ist, an der wir Familienrichter uns ausrichten. Aus meiner eigenen Erfahrung, und den Kollegen denke ich geht es ähnlich, treffen wir zunächst mal unsere Entscheidung für den Einzelfall und erst in zweiter Linie schauen wir, welche Entscheidungen ein Obergericht gefällt hat. Denn es sind ja im Grunde alles Einzelfallentscheidungen und es lassen sich generell schwierig Grundsätze aufstellen. Ich denke, dass wir da schon eine gewisse Unabhängigkeit insoweit haben, im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall. Wir müssen die Entscheidung für uns stimmig begründen können.
Ritter: Das ist so ein Punkt, den in mir im Umgang mit den Richtern wünsche, dass diese sich eine Souveränität im Einzelfall nehmen.
Becker: Ein Punkt, der mich noch mal zu dem gerade eben Angesprochenen interessieren würde, ist, gibt es auch Fälle, abgesehen davon, dass man jemanden kennt oder dergleichen, dass Sie auch Begutachtungsfälle ablehnen würden oder gibt es irgendwelche Kriterien, nach denen Sie sagen, das mache ich jetzt nicht? Oder ist das schon mal vorgekommen, dass Sie jemanden abgelehnt haben?
Ablehnung von Gutachten
Ritter: Grundsätzlich habe ich die Haltung, dass jeder Fall das Recht hat, begutachtet zu werden. Im Grundsatz gilt, innerhalb des Arbeitsvermögens der Praxis wird jedes Gutachten angenommen. Von den Arbeitskapazitäten habe ich mir eine Grenze inzwischen gesetzt, ich möchte, dass ein Gutachten innerhalb von vier bis sechs Monaten gut bearbeitet und abgeschlossen werden kann.
Wilbers: Es ist ja häufig auch unter dem Gesichtspunkt des Zeitempfindens von Kindern her wichtig, dass gerade bei diesen Gutachten, wo es um die Kinder geht, es nicht zu lange dauert.
Ritter: Eben. Und dass nicht durch den Ablauf der Zeit allein Fakten geschaffen werden, die man dann anerkennen muss, zum Beispiel durch eine zu lange Unterbrechung von Umgangskontakten, wobei das Kind die Bindung an einen Elternteil schon weitgehend verloren hat. Deshalb ist es wichtig, zeitnah zu reagieren, z. B. auch über vorgezogene gutachterliche Stellungnahmen.
Wilbers: Wie erleben Sie denn Ihre Rolle bzw. wie reagieren denn die zu untersuchenden Personen auf den Gutachter? Wir erleben sie ja nur im Gerichtssaal in ihrer Rolle, aber wenn Sie sie dann zu Hause besuchen bzw. die Parteien in Ihre Praxis kommen, werden Sie als Feind oder als notwendiges Übel, als Hilfsperson gesehen, von der man Hilfe erwartet oder wie sind die Erfahrungen, wie die betreffenden Familien auf Sie reagieren.
Reaktionen auf den Sachverständigen
Ritter: Es gibt einige wenige typische Muster. Bei Verfahren nach § 1666, d. h. Kindeswohlgefährdung, gibt es Tendenzen, dass der Gutachter ähnlich wie das Familiengericht überhaupt oder das Jugendamt als Feind erlebt wird. Im Ablauf wird ein angeblich bösartiger, unzulässiger Eingriff gesehen von den Beteiligten, „man hat uns das Kind weggenommen“ und dem Gutachter von vornherein unterstellt, dass er der verlängerte Arm des Jugendamtes oder des Gerichts ist. Das versuche ich in der ersten Befragung, sofern sie überhaupt zustande kommt und jemand erscheint, zu korrigieren und zu betonen, dass ich als Gutachter eine Unabhängigkeit gegenüber dem Gericht und dem Jugendamt habe, indem ich mir eine eigene Meinung bilde und nicht das etwas psychologisch legitimiere, was bereits geschehen ist. Wenn diese Grundlage von den Betroffenen so akzeptiert werden kann, dann haben wir auch in der Regel eine Arbeitsbasis.
Wilbers: Kommt es eigentlich häufig vor, dass sich die Beteiligten völlig verweigern, oder kommt das eher selten vor?
Verweigerung der Beteiligten
Ritter: Nein, das kommt bei § 1666-Verfahren relativ häufig vor, dass es Verweigerung gibt. Bei den Sorgerechtsentzugsverfahren ist es etwa bei einem Viertel bis Drittel der Fälle mittlerweile der Ablauf, dass Betroffene nicht reagieren auf die Anschreiben des Gutachters und bei den angekündigten Hausbesuchen einfach nicht aufmachen. Oder sie kommen zu ein, zwei Terminen kommen und dann, wenn sie merken, der Gutachter kann nicht vorschnell auf ihre Seite gezogen werden, werden sie einfach den Kontakt abbrechen. Es bleibt danach die Arbeit, den anderen Elternteil oder Verwandte zu kontaktieren, Auskunftspersonen und Fachkräfte zu befragen. Sonst würde das Gutachten nicht vorankommen.
Becker: Das derzeitige Kindschaftsrecht, - sind Sie damit zufrieden, mit den Instrumentarien, die wir zur Verfügung haben oder haben Sie eigene Ideen, was man vielleicht dringend brauchte?
Kindschaftsrecht
Ritter: Die gemeinsame elterliche Sorge ist lange Zeit in der Diskussion gewesen, sie ist im Kindschaftsrecht auch bei Trennung und Scheidung als Regelfall etabliert worden. Ich denke, die übertriebenen Hoffnungen, dass dadurch quasi automatisch mehr Verantwortung bei den getrennt lebenden Elternteilen entsteht, haben sich nicht realisiert. Die Konflikte sind weiterhin da, weil es überwiegend Beziehungskonflikte der Paarstruktur sind, und diese hören auch mit einer weiter bestehenden gemeinsamen elterlichen Sorge nicht auf, sondern sie verlagern sich zum Beispiel auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht. In Beziehungen kann man nicht per Gesetzgeber eine Befriedung verordnen. Das geht nicht, sondern die in den Familien bestehenden Konflikte drücken sich in irgendeiner symptomatischen Form aus.
Ungelöste Konflikte neigen zum Agieren. Wenn sie sich nicht mehr über die Frage der elterlichen Sorge austoben oder austoben dürfen, suchen sie sich eben ein anderes Feld aus. Das Konfliktpotential ist durch das Kindschaftsrecht in den letzten Jahren nicht weniger geworden, die gemeinsame elterliche Sorge wird zwar akzeptiert, es wird häufig gar kein aufteilender Antrag mehr gestellt, aber die Konflikte sind trotzdem in der Heftigkeit präsent. Ich kann nicht sagen, dass im Familienrecht irgendeine Befriedung nach dem neuen Kindschaftsrecht eingetreten wäre, sondern ich habe eher den Eindruck, aber ich bekomme als Gutachter nur die strittigen Fälle zu sehen, dass sehr heftig um das Kind gekämpft wird, weil die Eltern versuchen, über das Kind ihre eigene Identität zu stabilisieren. Das jeweilige Kind soll zur psychischen Identität der Elternteile beitragen und wenn dem so ist, hat man ganz vehementen Anlass und Motivation, auch juristisch um das Kind zu kämpfen. Diese Tendenz scheint sich auszuweiten.
Wilbers: Haben Sie den Eindruck, wenn sie die Zeit Ihrer Tätigkeit in der Erziehungsberatungsstelle mit heute vergleichen, dass sich da qualitative Veränderungen im Streitverhalten oder im Streitpotential ergeben haben?
Ritter: Man kann schon feststellen, die psychischen und psychosozialen Auffangpotentiale von Familien scheinen geringer geworden zu sein. Die stützenden Modi in Form von Großeltern, Kontakt im psychosozialen Umfeld, die zu einer Konfliktminderung hätte beitragen können, scheinen weniger zu funktionieren. Die Kinder sind in der reduzierten Kleinfamilie viel wichtiger für die eigene Identität der Eltern geworden. Das finde ich problematisch. Zum einen in Verläufen, die wir nicht zu Gesicht bekommen, in denen das Kind mit zu vielen emotionalen Aufträgen überfrachtet wird. Aber auch in den Konfliktfällen, weil jeder den stabilisierenden Faktor Kind für sich reklamieren möchte.
Die Eskalation scheint größer geworden zu sein und auch das Wutgefühl aus dem Scheitern der Ansprüche und Wünsche der Paarbeziehung. Das mag auch am Wertewandel der Gesellschaft liegen, wodurch es viel schwieriger und heterogener geworden ist, in der bürgerlichen Gesellschaft die eigene Identität zu entwickeln. Dass die Menschen in ihrer Identitätsbildung viel mehr ringen müssen, ist ein Prozess mindestens seit den 80er Jahren. Jetzt haben wir zusätzlich eine verschärfte ökonomische Desintegration. Das führt zu einer Erhöhung der wechselseitigen Ansprüche und des Konfliktpotentials in den Familien. Ein eigenes Lebenskonzept zu entwickeln, ist glaube ich schwieriger geworden, die Gefahr und Verführung, dass man andere dafür funktionalisieren möchte, den Partner und die Kinder, ist damit viel größer. Dort, wo ein erhöhtes Maß an Identitätsdiffusion und parallel die Notwendigkeit von Identitätsbildung gegeben ist, entsteht auch die Funktionalisierung des anderen, wird die Beziehung belastet. Und das glaube ich sehr wohl als Trend ableiten zu können.
Das andere Thema, zu dem ich Bedenken habe, sind die ständigen Kämpfe um das Umgangsrecht. Ich finde, es gibt weiterhin sehr viele Möglichkeiten, insbesondere von Müttern, die das Kind schwerpunktmäßig erziehen, dem getrennt lebenden Vater oder dem geschiedenen Vater den Umgang zu verwehren oder zu erschweren.
Es gelingt häufig, jahrelang erst einmal über familienrechtliche Verfahren zu blockieren, das Kind zu manipulieren gegenüber dem anderen Elternteil und damit die Beziehung so zu stören oder zu zerstören, dass man am Schluss gar nichts mehr hat im Kontakt zwischen Kind und dem anderem Elternteil, worauf man Beziehung aufbaut. Und diese Blockade der Umgangskontakte wird häufig von manipulierenden Müttern sehr bewusst und hartnäckig betrieben. Ich wünsche mir, dass es im familienrechtlichen Bereich mehr Androhung von Konsequenzen geben sollte, aber auch mehr Anwendung von Druckmitteln, um gleich am Anfang zu signalisieren, das Kind hat einen Rechtsanspruch auf intakte Beziehungen zu beiden Elternteilen oder auch zu anderen Bezugspersonen.
Wilbers: Was würden Sie sich da konkret jetzt vorstellen? Wenn man die Akte als Gutachter bekommt, ist ja in der Regel schon einiges passiert. Fällt Ihnen da auf, dass typische Fehler vielleicht gemacht werden, die Sie jedenfalls aus der psychologischen Sicht als Fehler ansehen würden, wo Sie sich wünschen würden, dass da vielleicht im Einzelfall anders vorgegangen worden wäre?
Umgangsverweigerung
Ritter: Ich finde es hilfreich, wenn man bei Umgangsverweigerung im Grunde sehr schnell sortiert, ist jemand etwa blockiert aus einem inneren Konflikt heraus oder aus übertriebenen Ängsten, über die er reden könnte, die er abbauen könnte. Kann man eine Hilfe anbieten, zum Beispiel über eine Beratungsstelle oder das Jugendamt? Wenn eine Mutter ihre übertriebene Angst zu dem geschiedenen Mann abbaut, ist sie im Grunde willig, dann sollte möglichst umfangreich Beratung nahe gelegt werden und auch überprüft werden, ob sie in Anspruch genommen wird. Hat man bereits im Ansatz den Eindruck, jemand ist überhaupt nicht beratungswillig, sondern seine Blockade ist sehr bewusstseinnah und absichtlich, so sollte massiv auf die Möglichkeiten hingewiesen werden, dass der Verweigerer Teile der elterlichen Sorge verlieren kann, dass bei Umgangskontakten das Aufenthaltsbestimmungsrecht beispielsweise auf den anderen Elternteil übertragen wird und dass bei einer ausgeprägten Manipulation des Kindes die Kindeswohlgefährdung eintreten könnte.
Wilbers: Wobei wir immer vor dem Dilemma stehen, dass wir den Loyalitätskonflikt des Kindes dann verstärken, wenn diese Kontakte erzwungen oder versucht werden durchzusetzen. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei dem verweigernden Elternteil und wir können uns vorstellen, dass das für das Kind sehr schwierig ist, wenn jetzt diese Besuchskontakte stattfinden und es gleichzeitig spürt, dass eben dieser Elternteil dies nicht möchte. Aus dem Bewusstsein, dass der eine Elternteil schon weg ist, also ein erheblicher Verlust, kommt das Kind in Gefahr, möglicherweise auch den anderen Elternteil zu verlieren, weil es sich nicht in seinem Sinne wohl verhält. Also in dem Dilemma stehen wir immer so ein bisschen, dass man sich einerseits in die Situation des Kindes hineinversetzt, was es empfindet und andererseits natürlich von oben betrachtet, es für wichtig und sinnvoll halten, dass die Kontakte zu beiden Eltern da sind. Die sind natürlich dann am günstigsten, wenn sie von beiden auch zugelassen werden können und zugelassen werden.
Dyadische Fixierung
Ritter: Das Stichwort, das ich an dieser Stelle einbringen möchte, heißt „dyadische Fixierung“. Das meint die ausschließliche und exklusive Beziehung zu einer Person und die damit verbundenen Besitz- und Machtansprüche. Wenn sich der Elternteil in der von ihm angestrebten Blockade der Umgangskontakte des Kindes zum anderen Elternteil durchsetzt, vermittelt dieser Elternteil dem Kind: „Du bist mir ausgeliefert, du bist auf mich fixiert, es gibt nur das Reich unserer Zweierbeziehung, ich reguliere deine weiteren Kontakte.“ Dieser Mechanismus ist seelisch, so jedenfalls die Argumentation der Psychoanalyse, sehr schädlich, weil jemand die Fähigkeit der Triangulation nicht ausreichend entwickelt, über enge Zweierbeziehungen hinaus zu Dritten Kontakte emotional tiefgehend aufzunehmen. Wenn sich jemand in der Verweigerung der Umgangskontakte sehr lange damit durchsetzt, wird dem Kind bewusst und unbewusst genau dieses Gefühl des Ausgeliefertseins vermittelt, mit einer ungünstigen Persönlichkeitsentwicklung, sodass das Kind natürlich in Loyalitätskonflikte kommt, wenn man versucht, Umgangskontakte zu etablieren.
Aber das Kind bekommt auch Chancen zu erfahren, die Macht des haupterziehenden Elternteils ist begrenzt. Die ausschließliche Fixierung, die symbiotische Macht, kann reduziert und eingeschränkt werden, und damit eröffne ich dem Kind eine emotional korrigierende Erfahrung: „Du bist nicht ausgeliefert!“ Das Kind hat ja die Chance, das scheinbar Böse, seinen Wunsch zum anderen Elternteil zu delegieren: „Nicht ich habe es gewollt und gemacht, nicht ich will Papa sehen, sondern der Onkel Richter hat es jetzt festgelegt!“
Wilbers: Das wäre dann unsere Aufgabe oder eine unserer Aufgaben, dem Kind klarzumachen, dass das jetzt ein Punkt ist, in dem wir in dieses Machtgefüge eingreifen und ihm deutlich machen, dass es selber gar nicht irgendwie Angst haben muss, dass von ihm die Entscheidung kommt, sondern das wir das festsetzen, insoweit die Macht der Eltern begrenzen und sagen: „Du gehst da jetzt hin.“ Das ist dann der Richter und nicht irgendjemand anderes, der da, wenn überhaupt, bestimmt. Entweder deine Eltern oder ich bestimmen das. Sonst brauchst du dir da keine Gedanken darüber zu machen. Das ist ja im Grunde das, was wir immer versuchen klarzumachen, dass es unsere Entscheidung ist und nicht die Entscheidung vom Kind zu verantworten ist.
Ritter: Sie ermöglichen dem Gewissen des Kindes, das Bestimmende auf den Richter zu projizieren und das Kind ist damit intrapsychisch entlastet. Es wird für das Kind festgelegt, ich darf zum Beispiel Papa sehen und ich habe damit eine Chance, wieder eine Beziehung aufzubauen und überhaupt die Erfahrung zu machen, es gibt mögliche Beziehungen jenseits des haupterziehenden Elternteils. Das Drama von Trennungs- und Scheidungskindern ist ganz häufig, dass der jetzt allein erziehende Elternteil das Kind übermäßig psychisch für eigene Interessen einspannen möchte. Das macht er zum Teil bewusst, aber zum Teil eben auch unbewusst. Beides ist in sich schädlich, auch wenn es unbewusst geschieht, müssen eben von außen Fachkräfte korrigieren und eingreifen und vermitteln, dieses Agieren führt beim Kind zu einer ungünstigen Persönlichkeitsentwicklung.
Das ist das Modell des Wiederholungszwanges, den man verinnerlicht, das ist ein Grundsatz der Psychoanalyse. Was ich als Kind erlebt habe und verinnerlicht habe, trage ich unbewusst in mir weiter, und auch wenn ich es nicht will, setzt es sich dann später in bestimmten Beziehungen um. Zum Beispiel „Ich darf nicht ungestraft aus einer Symbiose ausbrechen“ wird dann das Grundgefühl in meiner späteren Ehe. Ich nehme mir dadurch Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten.
Becker: Also ich schließe daraus, dass Sie sagen, man soll möglichst schnell einen Termin machen und zumindest eine vorläufige Entscheidung treffen. Aussitzen und hoffen, dass die Sache sich durch Desinteresse einer Partei erledigt, ist schädlich für das Kind.
Ritter: Es könnte arbeitsökonomisch für das Familiengericht günstig sein, das kann ich nicht beurteilen, aber für das Kind gesehen, finde ich es viel besser, wenn Defizite da sind, beide Elternteile unmittelbar damit zu konfrontieren und auch massiv auf die Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen, die zur Verfügung stehen und am besten einen Kontrollmechanismus einzubauen.
Becker: Das geht dann in die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern. Also ich habe erlebt, dass ich im Termin von beiden Eltern den Antrag bekam auf begleiteten Umgang und das Jugendamt hat dennoch verlangt, dass ein besonderer Antrag gestellt wird. Vorher wird nichts veranlasst. Wie ist denn Ihre Zusammenarbeit mit den Ämtern?
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Ritter: In meinem Arbeitsstil ist es so, dass ich grundsätzlich die Sichtweise des Jugendamtes zum jeweiligen Fall einhole. Das kann sein, dass wir kurz telefonieren, unter der Voraussetzung, dass mir beide Elternteile dazu die Erlaubnis geben. Ich mache das nicht eigenmächtig, sondern informiere die Elternteile, hole mir eine Schweigepflichtentbindung für den Beratungsprozess, der im Jugendamt stattgefunden hat und dann wird der zuständige Jugendamtsmitarbeiter kontaktiert, telefonisch oder wenn wir die Möglichkeit haben, setzen wir uns zusammen, mit der Frage, was ist bisher gelaufen, welche Hilfsmöglichkeiten gibt es vor Ort und was kann das Jugendamt zukünftig überhaupt mittragen.
Das Jugendamt ist eine autonome Institution, weder ich als Gutachter noch Sie können dem Jugendamt etwas vorschreiben und sollten ihm auch nichts vorschreiben, sondern im Grunde muss man erkunden, was ist das Jugendamt bereit mitzutragen oder man kann versuchen, dann an weitere Träger zu gehen. Wenn z. B. begleiteter Umgang durch das Jugendamt nicht möglich ist, warum soll nicht ein anderer Träger das übernehmen. Die Kostenfrage mal ausgelassen.
Becker: Wobei das die entscheidende Frage ist. Was wir jedenfalls in der Praxis immer wieder erleben. Weil wir es ja in der Regel mit Klientel zu tun haben, wo es gerade Mal so reicht, und es für zwei Haushalte nicht mehr reicht.
Ritter: Aber es müsste letztendlich möglich sein, dafür Gelder zur Verfügung zu stellen, jenseits des Jugendamtes, denn das Jugendamt kann nicht genötigt werden, Aufgaben zu übernehmen. Wenn sie keine Notwendigkeit darin sehen oder beispielsweise den Klienten nicht als motiviert einstufen, muss man eine autonome Entscheidung respektieren.
Jeder muss für seine Beratungsprozesse oder begleiteten Umgang eine ausreichend günstige Prognose haben. Keine Fachkraft sollte etwas anfangen, wenn er keine entsprechende Prognose für den jeweiligen Prozess stellen kann.
Becker: Ganz am Anfang haben wir darüber gesprochen, dass Sie sagten, im Grunde genommen muss man in jedem sozialen Beruf selbst Wege finden, wie man mit Belastungen umgeht. Würden Sie denn auch Richtern, Familienrichtern, Supervision empfehlen?
Umgang mit beruflicher Belastung
Ritter: Auf jeden Fall Supervision, weil die Familienrichter eine relativ isolierte Tätigkeit durchführen und ich inzwischen viel mitbekommen habe von der Arbeitsüberlastung. Im Grunde gibt es wenig Vorbereitung aus der juristischen Ausbildung für das, was im Familienrecht stattfindet. Es müsste die Möglichkeit bestehen, in anonymisierter Form schwierige Fälle mit Kollegen zu besprechen und vielleicht mit einem Supervisor, der Hilfestellung gibt.
Wilbers: In Ergänzung der Frage nach dem veränderten Streitverhalten: Haben Sie eine Wahrnehmung gemacht, ob sich die Kinder verändert haben in diesen Jahren, in denen sie mit solchen Fällen zu tun haben?
Psyche des Scheidungskindes
Ritter: Es ist so, dass die Anzahl der psychisch auffälligen oder psychisch gestörten Kinder, die ich im Rahmen der Begutachtung sehe, deutlich zunimmt. Es sind offenbar die Belastungen, die der Trennung und Scheidung vorausgehen. Diese haben weitaus mehr negative Auswirkungen auf Kinder. Es gibt in Begutachtungen kaum noch Kinder, die seelisch unbelastet aus diesen Konflikten herausgegangen sind. Das Ausmaß der Störungen zeigt, dass die Symptomatik und die strukturelle Verankerung der Schädigung deutlich zugenommen haben, sodass es in fast allen Begutachtungen inzwischen Empfehlungen gibt, welche Hilfsmaßnahmen für die Kinder indiziert sind.
Becker: Und auf Seiten der Eltern? Ist das auch zu beobachten? Sind da seelische Beeinträchtigungen stärker?
Ritter: Das kann ich pauschal nicht bestätigen. Es gibt Fälle, bei denen ungünstige Charakterstrukturen zum Scheitern der Ehe geführt haben, aber häufig entstehen die seelischen Belastungen auch im Kontext dieser Ehespannungen. Viele Elternteile erleben ihre Trennung als Befreiung, als Ende jahrelanger Grabenkämpfe.
Wilbers: Gibt es so etwas wie Erfolgserlebnisse oder Misserfolgserlebnisse im Rahmen von Begutachtungen?
Erfolgserlebnisse
Ritter: Es gibt Erfolgserlebnisse, wenn ich Vermittlungsgespräche ansetze im Rahmen der Begutachtung und eine einvernehmliche Lösung mit den beiden Elternteilen entwickeln kann und dies dann auch zu den entsprechenden Anträgen beim Familiengericht führt. In den Fällen, bei denen ich eine gewisse Aussicht auf eine Einigung noch sehe, biete ich ein solches Vermittlungsgespräch an.
Wilbers: Ich glaube, bei der letzten Arbeitskreissitzung war die Rede davon, dass Sie auch fürs OLG Gutachten gemacht haben. Sehen Sie einen Unterschied in der Zusammenarbeit mit einem Obergericht und dem „normalen Familiengericht“? Ist da die Situation für den Gutachter dramatisch anders, oder ist das im Grunde die gleiche Arbeit?
Ritter: Dramatisch anders ist nichts, weil man auch eine ähnliche Fragestellung hat wie bei den Familiengerichten. In einem Verfahren, in dem ich dieses Jahr tätig war, habe ich schon verstanden, dass das Oberlandesgericht eine Grundsatzentscheidung vorbereitet, und das hat schon bei mir dazu geführt, dass ich mich zu dem betreffenden Thema mehr in die Literatur eingearbeitet habe, noch etwas mehr hingeguckt habe und damit zusätzliche Sorgfalt in die Begutachtung gebracht habe. Das OLG scheint etwas distanzierter zu sein in den Formen, aber es hat auch eine gewisse Stringenz.
Becker: Was man manchmal auch die Kinder in der Anhörung fragt: Drei Wünsche frei, was würden Sie sich wünschen?
Drei Wünsche des Gutachters
Ritter: Ich habe einen Wunsch, der bezogen ist auf die Sitzungen des Familiengerichts. Ich würde mir in den Verhandlungen wünschen, wenn eine Eskalation durch Anwälte erfolgt, wenn Anwälte unsachlich werden und eine Partei polemisch angreifen, sich auf den Gutachter einschießen, dass der Richter das nicht permanent toleriert, sondern ein Machtwort spricht.
Ein zweiter Wunsch wäre sicher, dass meine Vermittlungsgespräche für eine einvernehmliche Einigung der Elternteile öfter Erfolg hätten. Ich würde gern Fälle ohne schriftliches Gutachten abschließen und durch eine sinnvolle Einigung der Parteien.
Der dritte Wunsch ist, ich hätte in einigen Begutachtungen gern noch mehr Zeit, Sachverhalte nachzulesen, mir auch Dinge theoretisch klar zu machen. Diese ausgiebige Reflexion habe ich oft im Alltagsgeschäft nicht mehr. |
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