Gutachten

Startseite
Aktuelles
Arbeitskreis
Referate
Gutachten
Referate-Download
Autoren
Mitglieder
Impressum

 

Informationen über familienpsychologische Gutachten

In familienrechtlichen Verfahren kann das Familiengericht einen Diplom-Psychologen als Sachverständigen beauftragen. Das Gutachten soll zu Fragen der Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts Stellung nehmen.

Auftrag
Familienpsychologische Gutachten werden durch das Familiengericht angeordnet. Das Gericht beauftragt einen Diplom-Psychologen mit einer fachlichen Beurteilung. Diese psychologischen Gutachten beschäftigen sich je nach Aufgabenstellung des Gerichts mit folgenden Fragen:


Sorgerecht
Regelung der elterlichen Sorge für Kinder bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Möglichkeiten einer gemeinsamen elterlichen Sorge. Aufteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.


Umgangsrecht
Ausgestaltung des Umgangsrechts für den Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Umgangsrecht für weitere Bezugspersonen des Kindes (beispielsweise die Großeltern).


Erziehungsfähigkeit
Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern. Einschätzung einer Gefährdung des Kindeswohls. Notwendigkeit einer Einschränkung oder Entziehung des Sorgerechts aus psychologischer Sicht.


Hilfsmaßnahmen für die Erziehung
Einschätzung der Notwendigkeit von pädagogischen und psychologischen Hilfsangeboten zur Unterstützung der Erziehung.

Erstellung des Gutachtens
Exploration

Der Gutachter hat den Auftrag, sich neutral und objektiv ein umfassendes Bild über die Verhältnisse der betroffenen Kinder und Eltern zu machen. Er soll aus psychologischer Sicht beurteilen, welche Regelung dem Kindeswohl am besten dient. Der Sachverständige setzt dazu mehrere Termine in seiner Praxis und in den Wohnungen der Elternteile an. In der Regel erstreckt sich eine Begutachtung über mehrere Monate. Am Abschluss wird dem Familiengericht das schriftliche Gutachten vorgelegt.


Befragung
Befragung der Elternteile zur Vorgeschichte und zu ihrer Beziehung zum Kind. Beide Eltern werden in der Regel getrennt befragt. Außerdem können weitere familiäre Bezugspersonen (neue Lebenspartner der Elternteile, Geschwister und Großeltern des Kindes) ihre Sicht schildern.


Spiel
Das betroffene Kind soll sich über das Spiel und eine Befragung öffnen. Dafür steht in der Praxis ein spezielles Spielzimmer zur Verfügung.
Das Kind wird einzeln vom Sachverständigen beobachtet und im Zusammensein mit seinen verschiedenen Bezugspersonen (gemeinsame Spielkontakte mit Elternteilen).


Tests
Mit dem Kind werden verschiedene kinderpsychologische Tests (beispielsweise Sceno-Test) durchgeführt.


Fachkräfte
Befragung von beteiligten Fachkräften und Einrichtungen, beispielsweise Jugendamt, Kinderärzte, Lehrer, Erzieher oder Beratungsstellen.


Wichtiger Hinweis:
Der Arbeitskreis Familienpsychologie bietet keine pädagogische, psychologische oder juristische Beratung an,
entsprechende Anfragen können wir leider nicht beantworten.  © 2010 Arbeitskreis Familienpsychologie