Nöthling-Pflegefamilie

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Verbleib oder Rückkehr
Kriterien für die dauerhafte Unterbringung
des Pflegekindes in einer Pflegefamilie

Referat zur 24. Sitzung des Arbeitskreises Familienpsychologie am 20.- 21.05.05
von Susanne Nöthling, Jugendamt des Unstrut-Hainich-Kreises
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Textauszug:
Um das Thema "Verbleib oder Rückkehr" eines Kindes bei Unterbringung in einer Pflegefamilie wird viel und meist kontrovers diskutiert. Nicht nur die Jugendhilfe in Form des Pflegekinderdienstes, sondern auch Allgemeiner Sozialer Dienst, Amtspfleger oder -vormünder, Verfahrenspfleger, Rechtsanwälte, Gutachter und das Familiengericht werden in das Verfahren eingebunden, um eine dem Kindeswohl entsprechende Lösung für die Zukunft zu finden. Allein schon die Anzahl der beteiligten Personen lässt erahnen, welche Schwierigkeiten ein solcher Prozess mit sich bringen kann. Entgegen älterer Auffassungen, die in erster Linie das Recht der Eltern in den Vordergrund stellten, gehen die Expertenmeinungen aktuell vom zentralen Kriterium "Kindeswohl" aus. Die Schwierigkeit ergibt sich im Auffüllen dieses Begriffes.


Wichtiger Hinweis:
Der Arbeitskreis Familienpsychologie bietet keine pädagogische, psychologische oder juristische Beratung an,
entsprechende Anfragen können wir leider nicht beantworten.  © 2010 Arbeitskreis Familienpsychologie