







 | | Verbleib oder Rückkehr Kriterien für die dauerhafte Unterbringung des Pflegekindes in einer PflegefamilieReferat zur 24. Sitzung des Arbeitskreises Familienpsychologie am 20.- 21.05.05 von Susanne Nöthling, Jugendamt des Unstrut-Hainich-Kreises >>> zum Text als PDF-Dokument Textauszug: Um das Thema "Verbleib oder Rückkehr" eines Kindes bei Unterbringung in einer Pflegefamilie wird viel und meist kontrovers diskutiert. Nicht nur die Jugendhilfe in Form des Pflegekinderdienstes, sondern auch Allgemeiner Sozialer Dienst, Amtspfleger oder -vormünder, Verfahrenspfleger, Rechtsanwälte, Gutachter und das Familiengericht werden in das Verfahren eingebunden, um eine dem Kindeswohl entsprechende Lösung für die Zukunft zu finden. Allein schon die Anzahl der beteiligten Personen lässt erahnen, welche Schwierigkeiten ein solcher Prozess mit sich bringen kann. Entgegen älterer Auffassungen, die in erster Linie das Recht der Eltern in den Vordergrund stellten, gehen die Expertenmeinungen aktuell vom zentralen Kriterium "Kindeswohl" aus. Die Schwierigkeit ergibt sich im Auffüllen dieses Begriffes. |