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| Ulrich SaemannDas Gewaltschutzgesetz und die Zusammenarbeit des Runden Tisches „Gegen häusliche Gewalt“>>> Zum gesamten Text (und Anlagen) als PDF-Dokument (1,7 MB)
Textauszug: Unter dem Leitgedanken „Wer schlägt, muss gehen; das Opfer bleibt in der Wohnung“ ist das Gewaltschutzgesetz mit dem offiziellen Titel „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ am 01. 01. 2002 in Kraft getreten. Die bisherige Erfahrung bei den Amtsgerichten im Werra-Meissner-Kreis (WMK, ca. 120 000 Einwohner, Kreisstadt Eschwege, Amtsgerichte in Eschwege und Witzenhausen) hat gezeigt, dass diese gesetzgeberische Hilfe gegen häusliche Gewalt von den Opfern durchaus angenommen wird. Bislang waren es rund 50 Verfahren, in denen Frauen nach diesem Gesetz gerichtlichen Schutz gegen gewalttätige Partner begehrt haben. Alle Anträge sind von Frauen gestellt worden, die überwiegende Zahl von Ehefrauen. In vielen Fällen sind den Schutzanträgen jahrelange gewalttätige Übergriffe von Männern gegen ihre Partnerin vorausgegangen. |
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